Inbetriebnahme ist die Überführung einer verfahrenstechnischen Anlage aus dem Ruhezustand in den Dauerbetriebszustand.
Im Sinne der Maschinenrichtlinie bedeutet der Begriff Inbetriebnahme “die erstmalige bestimmungsgemäße Verwendung einer von dieser Richtlinie erfassten Maschine”.
Die übliche Abkürzung lautet IBN.
Im Englischen wird der Begriff Commissioning verwendet.